Was verdienen Selbständige?

„Umsonst ist nur der Tod“ sagt der Volksmund. In allen anderen Fällen darf man handeln. Das gilt insbesondere für Selbstständige, also verhandle auch ich über den Umfang meiner Dienstleitungen und den Preis. Von Zeit zu Zeit flattern jedoch Anfragen in mein Postfach, bei denen ich mir verwundert die Augen reibe.

Immer wieder muss ich bei Verhandlungen des Stundensatzes staunen. Zwischen meinen Vorstellungen und denen meiner Auftraggeber liegen oft Welten. Obwohl diese selber Angestellte haben und somit wissen, was Arbeit in Deutschland kostet, wird immer versucht darzustellen, warum man mit 35 Euro als Selbständiger ja gut bedient sei. Meiner Erfahrung nach bin ich nicht der einzige Freelancer, der von derartigen Gesprächen und Verhandlungen berichten kann.

Es bedarf keiner hohen Mathematik um sich auszurechnen, wie hoch der Tagessatz eines Freelancers sein sollte, damit dieser am Ende soviel zum Leben hat wie ein vergleichbarer Festangestellter. Im Folgenden überschlage ich ein paar Zahlen, ohne auf Details wie Zuschläge, Prämien oder Steuern einzugehen.

Ein durchschnittlicher Angestellter

Laut Gehaltsvergleich.com verdienen berufserfahrenere Angestellte im IT-Bereich ohne Leitungsfunktion nach ein paar Jahren über 50.000 Euro brutto. Je nach Beruf und Erfahrung variiert die Summe natürlich, aber sie bietet einen guten Ausgangspunkt.

Im Jahr 2017 gab es in NRW 249 Arbeitstage unter Berücksichtigung der Feiertage. Rechne ich rund 30 Tage Urlaub und durchschnittlich zehn Krankheitstage ab, bleiben 209 Arbeitstage übrig. Bei acht Stunden pro Tag, also einer 40-Stunden-Woche, ergeben sich für unseren Durchschnittsangestellten rund 29,90 Euro in der Stunde, vor Steuern und Sozialabgaben.

Das klingt gar nicht mal so viel, oder? Und da will ein selbständiger Programmierer mehr als das Dreifache? Ja geht’s noch?

Mehr Kosten für Selbstständige

Sagen wir mal, der Selbständige möchte genauso viel verdienen wie ein abhängig Beschäftigter. Wie sieht denn da seine Kalkulation genau aus?

Gehen wir also von 50.000 Euro im Jahr aus. Auf diesen Betrag muss man noch den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen aufschlagen, denn der Selbständige möchte auch arbeitslosenversichert, krankenversichert usw. sein. Das sind rund 20 Prozent. Also muss der Freiberufler schon 60.000 Euro erwirtschaften.

Zwar arbeitet man als Webentwickler in einem Bereich, in dem man relativ wenig Ausgaben und Investitionen tätigen muss, aber ohne kommt man auch nicht aus. Da ist sicher ein Büroraum, ein Computer, Software, Serverkosten, Kommunikationskosten, Weiterbildung, Versicherungen, vielleicht ein Dienstwagen, vielleicht Unterkunftskosten, wenn man auswärts arbeitet (was ein Arbeitgeber seinen Angestellten übrigens extra bezahlt).

Diese Kosten sind bei jedem sehr unterschiedlich, aber vorhanden sind sie immer. Ich kalkuliere mal extrem tief und setze einen Wert von zehn Prozent an. Dann kommen wir zu jährlichen 66.000 Euro , die verdient werden wollen. Gewerbesteuern möchte ich in diese Berechnung nicht mit einbeziehen, da viele Freelancer gar kein Gewerbe haben.

Die Stunden drum herum

Gehen wir auch beim Freiberufler davon aus, dass er am Wochenende idealerweise nicht arbeitet, sich 30 Tage Urlaub gönnt und zehn Tage krank ist und vielleicht fünf Tage (unbezahlt) bei Weiterbildungen verbringt. Das macht zunächst 204 Arbeitstage im Jahr.

Nun ist es ja in der Realität so, dass man nicht jede Stunde, die man arbeitet, wirklich in Rechnung stellen kann. Projekte gehen oft nicht nahtlos ineinander über. Kostenvoranschläge für mögliche Projekte und Kundengespräche werden sicher nicht immer in Rechnung gestellt. Administrative Arbeiten wie Steuererklärung machen, Rechnungen schreiben und Software einrichten, aber auch Posten wie Fortbildung verschlingen eine Menge Zeit, die auf keiner Rechnung auftauchen.

Wenn ich von einer Quote von 70 Prozent ausgehe, ich also von 100 Stunden nur 70 Stunden in Rechnung stellen kann, dann ist dies, sicher schon recht optimistisch gerechnet. Das mag bei Kollegen, die mehr oder weniger bei nur einer Firma arbeiten, anders sein, allerdings stellt sich da dann ja auch die Frage, ob diese wirklich selbständig sind. Lege ich eine Quote von 70 Prozent zu Grunde, dann komme ich noch auf knapp 143 bezahlte Arbeitstage. Die restlichen 61 Tage arbeitet der Freiberufler natürlich auch, nur eben nicht bezahlt.

Den Mehrwert nicht vergessen

Bis hierhin sind wir also bei 66.000 Euro verteilt auf 143 Arbeitstagen, macht also einen Stundenlohn von 55,40 Euro.

Auf der Rechnung stehen dann noch die 19 Prozent Umsatzsteuer. Davon hat zwar keiner was, aber es erhöht den Rechnungspreis auf 65,90 Euro brutto. Das klingt schon recht viel, ist aber realistisch gerechnet. Ich bin hier von einem durchschnittlichen Gehalt eines Arbeitnehmers mit ähnlichem Aufgabenbereich ausgegangen.

Hochgerechnet

Je nachdem, wen man fragt, ist der Ausgangswert der Berechnung wahlweise zu hoch oder zu niedrig angesetzt. Das hängt von der persönlichen Lebenweise ab, vom Alter, von der Erfahrung und ob man eine Familie zu versorgen hat oder nicht. Natürlich kann man schnell mit einer kleinen Dreisatzrechnung sehen, was sich für ein Ergebnis erzielen ließe, ginge man von einem anderen Grundwert aus. Ich habe dies hier für einige ausgesuchte Zahlen ausgerechnet:

Für den Angestellten gilt – Gehalt : 209 Arbeitstage : 8 Stunden pro Tag Für den Freiberufler gilt – Gehalt x 1,2 für Sozialversicherungen x 1,1 für Investitionen : 143 Arbeitstage : 8 Stunden pro Tag Beide müssen diese Beträge noch versteuern. Und in der Tabelle sind beim Freiberufler noch keine Mehrwertsteuern enthalten.

Grundgehalt/Jahr Angestellter Stundenlohn Angestellter Stundenlohn Freelancer (Nettopreis)

Grundgehalt/Jahr Angestellter Stundenlohn Angestellter Stundenlohn Freelancer (Nettopreis)
20.000 Euro 12,00 Euro 23,10 Euro
30.000 Euro 18,00 Euro 34,60 Euro
40.000 Euro 24,00 Euro 46,10 Euro
50.000 Euro 30,00 Euro 57,70 Euro
60.000 Euro 36,00 Euro 69,20 Euro
70.000 Euro 42,00 Euro 80,80 Euro

Um einigen Bemerkungen von vornherein zu begegnen:

Diese hochgerechneten Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, da hier, nicht die von der Verdiensthöhe abhängigen Steuern berücksichtigt wurden. Sie dienen nur als grober Richtwert. Auch habe ich in der Ausgangsrechnung mögliche Abschreibungen nicht berücksichtigt. Da sieht es beim Selbständigen natürlich besser aus als bei einem Festangestellten. Aber dieses Rechenbeispiel sollte auch nur zur Demonstration der ungefähren Größenordnung dienen und nicht auf Heller und Pfennig genau sein.

Vielleicht ermutigt dieses kleine Rechenbeispiel den einen oder anderen bei Verhandlungen des Stundensatzes oder von Projektkalkulationen.

My two cents.

Guido Boyke

Dieser Artikel ist in seiner Ursprungsform zum ersten mal 2008 im Pisto-Magazin erschienen. Er wurde überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.